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Bis Dezember 2016 ergab sich die
Einschätzung der Pflegebedürftigkeit aus dem pflegerischen
und dem hauswirtschaftlichen Hilfebedarf. Abhängig vom zeitlichen
Umfang des täglichen Hilfebedarf ergibt
sich die Zuordnung zu den entsprechenden Pflegestufen.
Pflegestufe
1 (erheblich pflegebedürftig)
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Hilfebedarf
mind. 90 min täglich
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davon
mehr als 45 min pflegerische Hilfe, mind. 1xtäglich bei
mind. zwei Verrichtungen
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mehrfach
pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung
Pflegestufe
2 (schwer pflegebedürftig)
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Hilfebedarf
mind. 3 Stunden täglich
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davon
mind. 2 Stunden pflegerische Hilfe, verteilt auf mind. drei
unterschiedliche Tageszeiten
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mehrfach
pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung
Pflegestufe
3 (schwerst pflegebedürftig)
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Hilfebedarf
mind. 5 Stunden täglich
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davon
mind. 4 Stunden pflegerische Hilfe, rund um die Uhr, d.h.
auch nachts
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mehrfach
pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung
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